Vergünstigungen durch einen Schwerbehindertenausweis

Vergünstigungen bei einem Schwerbehindertenausweis

Mit einem Schwerbehindertenausweis sind einige Nachteilsausgleiche verbunden.

Oft gibt es Eintritts- oder Beitragsermäßigungen.

Einige dieser Vergünstigungen sind hier nach Thema alphabetisch sortiert aufgeführt.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie eine nicht aufgeführte (nicht regional bezogene) Vergünstigung kennen, teilen Sie sie uns bitte mit Quellenangabe mit.

ADAC-Mitgliedschaft

Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % gewährt der ADAC Beitragsermässigung für die ADAC (Plus-/Premium-)-Mitgliedschaft. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist erforderlich.

  • Mindestvoraussetzung: SHG mind. 50 %
  • Gewährte Ermässigung: ca. 10 Euro
  • Quelle: ADAC
  • Informationen im Internet: www.adac.de

Autokauf

Einige Automobilhersteller (z.B. Alfa, Audi, BMW, Fiat, Ford, Lancia, Mercedes-Benz, Mitsubishi, Opel, Peugot, Renault, Seat, Skoda, Volkswagen) gewähren beim Neuwagenkauf auf viele Modelle offiziell Vergünstigungen für Behinderte.

Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.

Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf die behinderte Person zugelassen werden.

Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam.

Um in den Genuß des Rabattes zu kommen, wenden Sie sich einfach an die Händler der jeweiligen Marke bzw. an den BbAB, wenn es um Renault geht.

  • Mindesvoraussetzung: SHG mind. 50 % und bei einigen Herstellern Merkzeichen "G"( gehbehindert ), "aG" ( aussergewöhnlich gehbehindert ), "H" ( hilflos ) oder "Blind".
  • Gewährte Ermäßigung: bis 26% (je nach Hersteller und Modell)
  • Quelle: Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.
  • Informationen im Internet: www.bbab.de

Bahncard

Ermäßigter Erwerb der BahnCard 25 und der BahnCard 50.

  • Mindestvoraussetzung: Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70%
  • Gewährte Ermässigung: Vergünstiger Kaufpreis
  • Quelle: Deutsche Bahn
  • Informationen im Internet: www.bahn.de

Sitzplatzreservierung

Kostenlose Reservierung von einem oder zwei Plätzen.

  • Mindestvoraussetzung: amtlicher Ausweis mit Merkzeichen "B" oder "BI" und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen".
  • Gewährte Ermässigung: Keine Gebühr für Sitzplatzreservierung
  • Quelle: Deutsche Bahn
  • Informationen im Internet: www.bahn.de

Der Euro-WC-Schlüssel kostet 28,90 Euro (Stand: 1/2026) und paßt an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch zu öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern.

  • Mindestvoraussetzung: 
    Der gültige, deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn:
    • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
    • oder das Merkzeichen G und der GdB 70 enthalten sind
    • oder der GdB 80 oder höher ist
    oder eines ärztlichen Nachweises aus dem hervorgeht, dass der Zugang zu Behindertentoiletten notwendig ist
  • Quelle: CBF Darmstadt e.V.
  • Informationen im Internet: www.cbf-da.de

Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises gewährt die Musikschule Online GbR 5% auf die Unterrichtsgebühren. Der Unterricht in dieser Musikschule wird online mit Webcam via Skype durchgeführt.

  • Mindestvoraussetzung: Schwerbehindertenausweis
  • Gewährte Ermässigung: 5 % auf die Unterrichtsgebühren
  • Quelle: Musikschule Online GbR
  • Informationen im Internet: musikschuleonline.com

Eine Ermäßi­gung des Rund­funk­beitrags können Menschen er­halten, denen das Merk­zeichen "RF" zu­er­kannt wurde:

  • Mindestvoraussetzung: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF"
    • Be­hinder­te Men­schen, deren Grad der Be­hinde­rung nicht nur vorü­ber­gehend wenigstens 80 be­trägt und die wegen ihres Leidens an öffent­lichen Ver­an­stal­tungen ständig nicht teil­nehmen können.
    • Blinde oder nicht nur vorüber­gehend wesen­tlich seh­be­hinderte Menschen mit einem Grad der Be­hinde­rung von wenigstens 60 allein wegen der Seh­behinde­rung.
    • Hör­ge­schädigte Menschen, die ge­hör­los sind oder denen eine aus­reichen­de Ver­ständi­gung über das Gehör auch mit Hör­hilfen nicht mög­lich ist.
  • Gewährte Ermässigung: Reduzierter Beitrag in Höhe von einem Drittel des regulären Rundfunkbeitrags
  • Quelle: Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio
  • Informationen im Internet: www.rundfunkbeitrag.de

Deutsche Telekom

Sozialtarif für Verbindungen im Festnetz der Deutschen Telekom.

  • Mindestvoraussetzung: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Erhalt einer Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung und festgestellter GdB von mindestens 90 %.
  • Gewährte Ermässigung: Vergünstigung, die mit den Verbindungsentgelten verrechnet wird
  • Quelle: Deutsche Telekom
  • Informationen im Internet:
  • www.telekom.de

Weiterführende Literatur

Literatur zum Thema "Schwerbehinderung"