Vergünstigungen durch einen Schwerbehindertenausweis
Vergünstigungen bei einem Schwerbehindertenausweis
Mit einem Schwerbehindertenausweis sind einige Nachteilsausgleiche verbunden.
Oft gibt es Eintritts- oder Beitragsermäßigungen.
Einige dieser Vergünstigungen sind hier nach Thema alphabetisch sortiert aufgeführt.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie eine nicht aufgeführte (nicht regional bezogene) Vergünstigung kennen, teilen Sie sie uns bitte mit Quellenangabe mit.
ADAC-Mitgliedschaft
Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % gewährt der ADAC Beitragsermässigung für die ADAC (Plus-/Premium-)-Mitgliedschaft. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist erforderlich.
- Mindestvoraussetzung: SHG mind. 50 %
- Gewährte Ermässigung: ca. 10 Euro
- Quelle: ADAC
- Informationen im Internet: www.adac.de
Autokauf
Einige Automobilhersteller (z.B. Alfa, Audi, BMW, Fiat, Ford, Lancia, Mercedes-Benz, Mitsubishi, Opel, Peugot, Renault, Seat, Skoda, Volkswagen) gewähren beim Neuwagenkauf auf viele Modelle offiziell Vergünstigungen für Behinderte.
Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.
Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf die behinderte Person zugelassen werden.
Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam.
Um in den Genuß des Rabattes zu kommen, wenden Sie sich einfach an die Händler der jeweiligen Marke bzw. an den BbAB, wenn es um Renault geht.
- Mindesvoraussetzung: SHG mind. 50 % und bei einigen Herstellern Merkzeichen "G"( gehbehindert ), "aG" ( aussergewöhnlich gehbehindert ), "H" ( hilflos ) oder "Blind".
- Gewährte Ermäßigung: bis 26% (je nach Hersteller und Modell)
- Quelle: Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.
- Informationen im Internet: www.bbab.de
Bahncard
Ermäßigter Erwerb der BahnCard 25 und der BahnCard 50.
- Mindestvoraussetzung: Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70%
- Gewährte Ermässigung: Vergünstiger Kaufpreis
- Quelle: Deutsche Bahn
- Informationen im Internet: www.bahn.de
Sitzplatzreservierung
Kostenlose Reservierung von einem oder zwei Plätzen.
- Mindestvoraussetzung: amtlicher Ausweis mit Merkzeichen "B" oder "BI" und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen".
- Gewährte Ermässigung: Keine Gebühr für Sitzplatzreservierung
- Quelle: Deutsche Bahn
- Informationen im Internet: www.bahn.de
Der Euro-WC-Schlüssel kostet 28,90 Euro (Stand: 1/2026) und paßt an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch zu öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern.
- Mindestvoraussetzung:
Der gültige, deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn:- das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
- oder das Merkzeichen G und der GdB 70 enthalten sind
- oder der GdB 80 oder höher ist
- Quelle: CBF Darmstadt e.V.
- Informationen im Internet: www.cbf-da.de
Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises gewährt die Musikschule Online GbR 5% auf die Unterrichtsgebühren. Der Unterricht in dieser Musikschule wird online mit Webcam via Skype durchgeführt.
- Mindestvoraussetzung: Schwerbehindertenausweis
- Gewährte Ermässigung: 5 % auf die Unterrichtsgebühren
- Quelle: Musikschule Online GbR
- Informationen im Internet: musikschuleonline.com
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können Menschen erhalten, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde:
- Mindestvoraussetzung: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF"
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
- Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung.
- Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
- Gewährte Ermässigung: Reduzierter Beitrag in Höhe von einem Drittel des regulären Rundfunkbeitrags
- Quelle: Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio
- Informationen im Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Deutsche Telekom
Sozialtarif für Verbindungen im Festnetz der Deutschen Telekom.
- Mindestvoraussetzung: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Erhalt einer Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung und festgestellter GdB von mindestens 90 %.
- Gewährte Ermässigung: Vergünstigung, die mit den Verbindungsentgelten verrechnet wird
- Quelle: Deutsche Telekom
- Informationen im Internet:
- www.telekom.de
Weiterführende Literatur
Literatur zum Thema "Schwerbehinderung"